Disclaimer: Die Inhalte unserer Website wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Inhalte keine Garantie übernehmen können. Die Benutzung der Website erfolgt auf eigene Gefahr. Wir schließen jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, aus. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Produkthaftungsgesetz sowie aus im Einzelfall ausdrücklich übernommene Garantie. Diese Seite enthält Links zu externen Seiten, deren Inhalte wir nicht laufend überprüfen. Sollten verlinkte, externe Seiten gegen geltendes Recht verstossen, werden wir die betroffenen Links nach Kenntniserlangung entfernen. Wir bitten um Verständnis darum, dass wir für Links zu externen Seiten nicht haften, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung aus Produkthaftungsgesetz sowie aus im Einzelfall ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt. Alle Seiten von www.geba-plastic.de (Hauptseite und Unterseiten) dürfen jederzeit von jedem verlinkt werden. Dazu ist keine vorherige Erlaubnis nötig - wir freuen uns über die daraus resultierenden besseren Plätze bei Suchmaschinen. Allerdings können wir mangels Überprüfungsmöglichkeit keine Haftung für Webseiten übernehmen, die auf unsere Haupt- oder Unterseiten verweisen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Produkthaftungsgesetz sowie aus im Einzelfall ausdrücklich übernommene Garantie. Nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung gestattet ist jedoch die Einbindung von www.geba-plastic.de oder von Unterseiten in andere Webseiten sowie die Veröffentlichung der Inhalte in anderen Medien. Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne vorherigen Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen. |